Tätigkeitsfelder – Francastel & Kutschmann Notare

Tätigkeitsfelder – Francastel & Kutschmann Notare Moers
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Was wir für Sie beurkunden.

Von der Immobilientransaktion bis zur GmbH-Gründung — wir begleiten Sie in allen Lebensbereichen, in denen notarielle Rechtssicherheit gefragt ist.

01

Immobilien

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Immobilientransaktionen gehören zu den bedeutendsten Rechtsgeschäften im Leben eines Menschen oder Unternehmens. Wir begleiten Sie von der Vertragsvorbereitung bis zur Eintragung im Grundbuch — sorgfältig, transparent und rechtssicher.

Ob Eigenheim, Eigentumswohnung oder gewerbliches Objekt: Jeder Veräußerungsvorgang erfordert eine notarielle Beurkundung, die rechtssicher und vollständig ist. Wir prüfen den Grundbuchauszug, klären offene Belastungen und gestalten den Vertrag so, dass alle Interessen angemessen berücksichtigt sind. Dabei stehen wir beiden Seiten neutral zur Verfügung — als unabhängige Urkundsperson, nicht als Parteivertreter.

Wir beurkunden u. a.
  • Kaufverträge für Wohn- und Gewerbeimmobilien
  • Grundschuldbestellungen und Hypotheken
  • Löschungen grundbuchlicher Belastungen
  • Grundbuchberichtigungen, z.B. im Erbfall
  • Erbbaurechtsverträge
  • Teilungserklärungen nach Wohnungseigentumsgesetz (WEG)
  • Schenkungen von Immobilien
02

Erbrecht

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Eine klare Regelung des Nachlasses schützt Angehörige vor unnötigen Streitigkeiten und sichert, dass der eigene Wille auch nach dem Tod Bestand hat. Wir beraten Sie individuell und beurkunden Ihre Verfügungen rechtssicher.

Auch nach dem Erbfall stehen wir Ihnen zur Seite. Sofern der Erblasser keine notarielles Testament oder Erbvertrag hinterlassen hat, helfen wir Ihnen, bei der Beschaffung des Erbscheines und eine etwa notwendigen Testamentsvollstreckerzeugnisses und unterstützen bei der Nachlassauseinandersetzung.

Wir beurkunden u. a.
  • (Gemeinschaftliche) Testamente
  • Erbverträge
  • Erbscheinsanträge
  • Anträge auf Erteilung von Testamentsvollstreckerzeugnissen
  • Erbauseinandersetzungs- und Vermächtniserfüllungsverträge
  • Erb- oder Pflichtteilsverzichtsverträge
03

Gesellschaftsrecht

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Die Gestaltung gesellschaftsrechtlicher Vorgänge erfordert rechtliche Präzision. Fehler in der Satzung können teuer werden — wir stellen sicher, dass Ihr Unternehmen auf einem soliden rechtlichen Fundament steht.

Von der einfachen UG-Gründung bis zur komplexen GmbH-Transaktion begleiten wir Unternehmen in allen Phasen ihrer Entwicklung. Wir gestalten Gesellschaftsverträge, die auch im Streitfall tragen, melden Änderungen zum Handelsregister an und beurkunden Anteilsübertragungen und Umwandlungen (z.B. Verschmelzungen, Ausgliederungen usw.), auch grenzüberschreitend.

Wir beurkunden u. a.
  • Gesellschaftsgründungen
  • Satzungsänderungen
  • Anteilsübertragungen (Share Deals)
  • Handelsregisteranmeldungen
  • Umwandlungen (z.B. Verschmelzungen und Spaltungen)
  • Kapitalerhöhungen und -herabsetzungen
  • Liquidationen
04

Familienrecht

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Das Familienrecht berührt die persönlichsten Lebensbereiche. Notarielle Beurkundungen schaffen hier Klarheit — für Sie, Ihre Familie und im Fall des Falles auch für Gerichte und Behörden.

Ob Ehe, eingetragene Lebenspartnerschaft oder nichteheliche Lebensgemeinschaft – die rechtliche Gestaltung Ihres familiären Zusammenlebens verdient besondere Aufmerksamkeit. Wir unterstützen Sie bei der vertraglichen Absicherung Ihrer Partnerschaft und Ihrer Familie – individuell, ausgewogen und mit klarem Blick für Ihre Lebensrealität.

Wir beurkunden u. a.
  • Eheverträge
  • Scheidungsfolgenvereinbarungen
  • Adoptionsanträge
  • Vaterschaftsanerkennungen
  • Sorgerechtserklärungen
05

Vorsorgevollmachten

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Vorsorgevollmachten ermöglichen es, für den Fall einer künftigen Handlungsunfähigkeit selbstbestimmt Vorsorge zu treffen und die gerichtliche Bestellung eines Betreuers zu vermeiden. Notariell beurkundete Vorsorgedokumente bieten hierfür die rechtssichere Grundlage.

Jeder weiß es, aber nicht jeder kümmert sich rechtzeitig darum: Wer für den Fall der eigenen Handlungsunfähigkeit eine Betreuerbestellung vermeiden und seine Selbstbestimmung bewahren möchte, tut dies am Besten in Form entsprechender notarieller Vorsorgedokumente.

Wir beurkunden u. a.
  • General- und Vorsorgevollmachten
  • Betreuungsverfügungen
  • Patientenverfügungen
06

Lebzeitige Vermögensübertragungen

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Häufig besteht Bedarf, Vermögen bereits unter Lebenden auf die nächste Generation zu übertragen. Neben dem Bereich der Unternehmensnachfolge kommt dabei der Überlassung von Immobilien an Ehegatten oder Kinder eine große Bedeutung zu.

Die Motive, die zu einer lebzeitigen Vermögensübertragung führen, sind ebenso vielfältig wie die sich daraus ergebenden vertraglichen Gestaltungsmöglichkeiten. Neben steuerlichen Aspekten (Ausnutzung von steuerlichen Freibeträgen) steht oftmals der Wunsch im Vordergrund, Vermögen auch bei Pflegebedürftigkeit der nächsten Generation zu erhalten oder Pflichtteilsansprüche zu reduzieren.

Wir beurkunden u. a.
  • Nießbrauch oder Wohnungsrecht
  • Rückforderungsrechte
  • Pflegeverpflichtung
  • Ausgleichszahlungen
  • Pflichtteilsverzichte
Persönliche Beratung

Ihr Anliegen ist unser Auftrag.

Sie sind unsicher, welches Tätigkeitsfeld Ihr Anliegen betrifft? Sprechen Sie uns an — wir klären gemeinsam, was Sie benötigen.

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Gesetzliche Beurkundungspflicht

In Deutschland schreibt der Gesetzgeber für besonders wichtige Rechtsgeschäfte zwingend die notarielle Beurkundung vor. Ein formunwirksamer Vertrag ist nichtig — unabhängig davon, ob beide Parteien zustimmen. Die notarielle Beurkundung schützt Sie vor unwirksamen Vereinbarungen, versteckten Belastungen und rechtlichen Risiken, die ohne fachkundige Prüfung oft unbemerkt bleiben.

So funktioniert es

Der Ablauf der Beurkundung

1

Kontaktaufnahme

Sie nehmen Kontakt zu uns auf und schildern Ihr Vorhaben. Wir prüfen den Sachverhalt und klären, welche Unterlagen benötigt werden.

2

Entwurf & Prüfung

Wir fertigen den Vertragsentwurf an, prüfen Grundbuchauszug und bestehende Belastungen. Der Entwurf wird allen Beteiligten rechtzeitig zugesandt.

3

Beurkundungstermin

Der Notar liest den Vertrag vor, erläutert die rechtliche Bedeutung und beantwortet Fragen. Erst dann wird unterzeichnet — von allen Beteiligten.

4

Vollzug & Eintragung

Nach erfolgter Beurkundung kümmern wir uns um den Vertragsvollzug, einschließlich etwaiger Eintragungen im Grundbuch und anderen Registern (z.B. Handelsregister, Gesellschaftsregister, Testamentsregister, Vorsorgeregister).